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Drückerblockade
Haustüren mit Automatik-Verriegelungen sind nach automatischer Verriegelung auch von innen verschlossen. Für Haustüren von Mehrparteienhäusern sind diese Verriegelungen nicht zugelassen, denn den Bewohnern muss jederzeit im Notfall das Verlassen des Gebäudes möglich sein. Hier ist die Zusatzfunktion „ohne Drückerblockade“ erforderlich, damit die Tür im Notfall jederzeit von innen zu öffnen ist. Diese Ausführung ist auf Anfrage erhältlich – die RC2-Sicherheitsstufe würde mit dieser Funktion entfallen.
Automatik-Verriegelungen beinhalten oftmals eine Drückerblockade, d.h. die Haustür ist bei automatischer Verriegelung auch von innen verschlossen. Für Haustüren von Mehrparteienhäusern sind diese Verriegelungen nicht zugelassen, denn den Bewohnern muss jederzeit im Notfall das Verlassen des Gebäudes möglich sein. Hier ist eine Verriegelung „ohne Drückerblockade“ erforderlich, damit die Tür im Notfall jederzeit von innen zu öffnen ist.